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Garantie

Garantie

Bei Ihrer Behandlung von Zahnersatz (Kronen, Brücken) tragen wir mit verschiedenen Arbeitsschritten dafür Sorge, dass Sie eine ästhetisch anspruchsvolle, hochwertige und langlebige Arbeit erhalten. So kommen bei der prothetischen Behandlung spezielle Lupenbrillen zum Einsatz, werden die Kronen mit einem Klebeverbund eingesetzt und kontrollieren wir persönlich die Herstellung der Arbeit im Dentallabor. Funktionsanalytische Verfahren runden die qualitativen Maßnahmen ab. Beim Zahntechniker werden die Arbeiten ausschließlich mit hochwertigen Materialien erstellt und bei einzelnen Arbeitsschritten kommt ein Mikroskop zum Einsatz.
 
Durch diese vielfältigen Schritte können wir unsere Gewährleistung weit über die gesetzliche Garantie hinaus festlegen. Für festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Brücken) erhalten Sie von uns entsprechend unserer Garantiebedingungen eine Garantie von 6 Jahren für Ihren Zahnersatz. Auf das Material „Kunststoff“ können wir ebenso keine Garantie geben wie auch auf herausnehmbare Prothesenanteile.
 
Dies setzt natürlich auch Ihre Mitarbeit voraus, wie zum Beispiel halbjährliche Kontrollen, Teilnahme an unserem Hygiene- und Prophylaxe- Programm und eine ansprechende häusliche Pflege Ihrer Zähne und des Zahnersatzes. Weiteres „Kleingedrucktes“ entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

Garantiebedingungen

zum Download
 
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