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Kassen & privat Versicherte

Kassen & privat Versicherte

Viele der heutigen Möglichkeiten, die die moderne Zahnmedizin bietet, können bei den gesetzlichen Kassen nur teilweise über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden. Auch bei den privaten Versicherungsträgern zeigt sich eine entsprechende Tendenz. Dies ist vor allem damit zu begründen, dass ein System der sozialen Absicherung (einer für alle) nur das Notwendige finanzieren kann und die Mittel für eine zahnmedizinische Versorgung nach allerneustem Standard nicht aufzubringen vermag. Nur mit angemessenen Honoraren ist es uns möglich unsere Praxis im Sinne Ihrer Wünsche und Anforderungen an eine moderne Zahnmedizin zu führen.

Sie selbst entscheiden über Ihre Gesundheit!

Bei uns erwartet Sie keine Zweiklassenmedizin. Sie selber als Patient sollen entscheiden, ob und wie Sie behandelt werden möchten. Sie können sich bei uns qualitativ hochwertig nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen und Therapien behandeln lassen. Qualität hat ihren Preis, doch es ist Ihre Entscheidung, sich für eine Therapie zu entschließen, bei der Sie entweder geringe eigene Kosten zu tragen haben oder für eine qualitativ höhere Versorgung etwas zuzahlen möchten. Im Laufe der Behandlung werden wir Ihnen die für Sie in Frage kommenden einzelnen Behandlungsmöglichkeiten ausführlich erläutern und auf eventuell anfallende Kosten hinweisen.

Finanzieren Sie sich Ihre Zähne!

Um mehr Zeit für Sie und Ihre Behandlung zu haben, werden Rechnungen über die ZA Abrechnungsgenossenschaft erstellt. Die ZA Abrechnungsgenossenschaft kann Ihnen fundierte Auskünfte zu Ihrer Rechnung geben und unterstützt Sie auch bei Erstattungsproblemen. Hierdurch entstehen für Sie keinerlei Mehrkosten.
 
Gemeinsam mit Frau Dr. Teichmann oder Herrn Dr. Wienands entscheiden Sie sich für Ihre Wunschbehandlung. Im Vordergrund sollten dabei therapeutische Aspekte und die Qualität stehen.
 
Die Kosten stellen ein weiteres Kriterium dar. Wenn Sie die Rechnung in bequemen Raten zahlen möchten, so kann dies über die ZA Abrechnungs-genossenschaft einfach und komfortabel geregelt werden.

www.zaag.de

Gesetzlich versicherte Patienten

Bei Kassenpatienten können Behandlungen außerhalb der Kassenrichtlinien gesondert als private Heilbehandlung durchgeführt werden. Gerne sichern wir Ihnen Ihre Therapiefreiheit und gewährleisten eine den heutigen modernen Behandlungsmöglichkeiten entsprechende zahnärztliche Versorgung. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Prophylaxe und den langfristigen Erhalt Ihrer Zähne bei günstiger Prognose sinnvoll. Wir klären Sie über die Kosten auf und schreiben Ihnen einen Heil- und Kostenplan.
 
Seit Anfang 2004 kann jeder Kassenpatient sich im ambulanten Bereich privat behandeln lassen und seine Rechnung zur Kostenerstattung bei der jeweiligen Kasse einreichen. Wir berechnen Ihnen bei kassenkonformen Leistungen nur die Kosten in Höhe der geltenden Kassenrichtlinien, so dass für Sie die Zuzahlung in einem angemessenen Rahmen bleibt. Anderweitige Behandlungen, die Kosten auslösen, sprechen wir vorher individuell mit Ihnen ab. Auf diese Weise wird für den Patienten die Therapiefreiheit gesichert, die Zwänge der Kassenvorschriften gelockert, Kostentransparenz geschaffen und der bürokratische Ablauf wesentlich vereinfacht.
 
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und führen für Sie die nötigen Formalitäten durch.
 
Zahn-Zusatzversicherungen können helfen Ihre finanziellen Aufwendungen in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Mittlerweile sind einige sehr interessante Versicherungstarife für Sie verfügbar.
 
Die aktuellen Tarife übernehmen nicht nur Kosten bei Zahnersatz sondern zahlen auch bei verschiedenen Privatleistungen wie hochwertigen Kunststofffüllungen, Inlays und Implantaten (bis zu 80 % der Gesamt-kosten; verschiedene Erstattungshöhen; zeitliche Staffelung). Und das Gute für Sie: Der Erstattungsbetrag erhöht sich bei regelmäßiger professioneller Prophylaxe! Ebenso werden Kosten für Ihre Hygiene- und Prophylaxesitzungen anteilig übernommen. Die so genannten Waizmann Tabellen bieten hier einen guten Überblick zu hochwertigen Versicherungstarifen. Über weitere Einzelheiten werden wir Sie gerne in unserer Praxis informieren.

www.waizmanntabelle.de

Zahnzusatzversicherung, was man Patienten raten kann

Freiwillig Versicherte (Selbstständige, Angestellte und Arbeiter mit einem Jahresentgelt über der Bemessungsgrenze) sollten sich auch von anderer Seite beraten lassen, in wie weit eine private Vollversicherung sinnvoller wäre.

www.comfortplan.de

Privat versicherte Patienten

Privatpatienten bekommen in der Regel die Kosten entsprechend ihrer Versicherungspolice erstattet. Eine Tendenz, die Leistungserstattung einzuschränken, wird jedoch auch hier beobachtet. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, aus dem Jahre 1988. Seitdem hat es weder eine Änderung der GOZ an den aktuellen Stand der Wissenschaft gegeben, noch eine Angleichung des Punktwertes. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch, dass der 2,3 fache Faktor in etwa den heutigen Kassensätzen entspricht oder die Kassenvergütungen sogar weit höher angesetzt sind. Mittlerweile liegen zum Beispiel die Kassenpreise bei adhäsiven Kunststofffüllungen bei dem 4,5 bis 5,4 fachem Satz der entsprechenden GOZ Gebührenposition für Füllungen.
 
Da die Versicherungstarife und Beihilfen sehr unterschiedliche Vertragsbestandteile beinhalten, sollten Sie sich über diese informieren, damit wir Ihnen unverbindlich Auskunft über mögliche verbleibende Kosten geben können. Falls ein Heil- und Kostenplan vorliegt, so bitten Sie Ihre Versicherung hierzu detailliert Stellung zu nehmen.

 
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